BfR-Empfehlung XXI: Neues Mischungsportfolio von Gummiwerk KRAIBURG für den Lebensmittelbereich

Die Gummiwerk KRAIBURG GmbH & Co. KG, ein führender Hersteller von Elastomermischungen, präsentiert ein Mischungsportfolio, das speziell für den Einsatz im Lebensmittelbereich entwickelt wurde und den neuesten Anforderungen der überarbeiteten BfR-Empfehlung XXI entspricht.

Eine umfassende Überarbeitung der BfR-Empfehlung XXI rückte den Fokus auf den Umgang mit prozessbedingten Verunreinigungen. Die Risikobewertung nach international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen war ein maßgeblicher Aspekt. Als Reaktion auf diese Veränderungen hat Gummiwerk KRAIBURG seine Produktionsprozesse unter Einbeziehung eines akkreditierten Prüfinstituts sorgfältig bewertet und beurteilt.

Im Zuge des angepassten Regelwerks präsentiert der Mischungsspezialist dem Markt ein gestrafftes und gut sortiertes Mischungsportfolio auf Basis von NR, NBR und EPDM, das einen Härtebereich zwischen 35 Shore A und 85 Shore A abdeckt. Dieses ist vielseitig einsetzbar für vielfältige Anwendungen und umfasst sowohl schwarze als auch farbige Mischungen.

 

BfR-konforme Rezepturen und Produktion: Grundlage für erfolgreiche Fertigteilprüfungen

Sorgfältig ausgearbeitete Rezepturen und Produktionsprozesse, die den Vorgaben der überarbeiteten BfR-Empfehlung XXI entsprechen, bilden die Grundlage für das erfolgreiche Bestehen der erforderlichen Fertigteilprüfungen gemäß dieser Empfehlung.

 

Leitlinien der BfR-Empfehlung für den sicheren Lebensmittelkontakt

Die BfR-Empfehlung XXI ist ein Satz von Leitlinien für Bedarfsgegenstände auf Basis von Natur- und Synthesekautschuk, der vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Deutschland herausgegeben wird. Diese Empfehlung bezieht sich speziell auf die Bewertung und den Umgang mit Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Sie enthält Kriterien zur Beurteilung der Sicherheit von Stoffen, die aus diesen Materialien in Lebensmittel übergehen können und zielt darauf ab, sichere Grenzwerte für ihre Verwendung festzulegen.

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