REACH - der aktuelle Stand bei KRAIBURG
Am 1. Juni 2007 ist die neue EU Chemikalienverordnung Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Kraft getreten.
KRAIBURG ist sich seiner REACH-Pflichten bewußt und über den wdk (Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V.) in die REACH-Thematik eingebunden.
Gemäß REACH müssen Stoffe (chemische Substanzen), nicht aber deren Zubereitungen registriert werden. Unvulkanisierte Gummi-Mischungen werden als Zubereitungen eingestuft. KRAIBURG ist somit nicht direkt von der Verpflichtung zur Registrierung betroffen. KRAIBURG verwendet als nachgeschalteter Anwender (Downstream User) Stoffe innerhalb der Formulierungen, die von den Herstellern bzw. Importeuren (also Lieferanten von KRAIBURG bzw. deren Lieferanten) registriert werden müssen. KRAIBURG kontaktiert alle seine Lieferanten hinsichtlich der Vorregistrierung bzw. Registrierung der verwendeten Stoffe um die Verfügbarkeit der verwendeten Rohstoffe und Produkte auch in Zukunft zu gewährleisten. Bis jetzt hat jeder der von uns angesprochenen Lieferanten seine Bereitschaft zur Vorregistrierung der von ihm hergestellten Stoffe bekundet bzw. den Willen gezeigt, bei seinen eigenen Lieferanten die Vorregistrierung einzufordern. Es gibt aber noch keine verbindlichen Zusagen. KRAIBURG kann somit noch keine verbindlichen Zusagen betreffend der Vorregistrierung bzw. Registrierung der in den eigenen Gummi-Mischungen vorliegenden Stoffe machen. Selbstverständlich nutzen wir alle Möglichkeiten, die von uns benötigten Stoffe für unsere Anwendungen verfügbar zu halten und die Entscheidungen unserer Lieferanten positiv zu beeinflussen. Wesentliche Auswirkungen auf zukünftige Verfügbarkeit und Änderungen hinsichtlich spezieller Produkteigenschaften unserer Produkte leiten wir unverzüglich an unsere Kunden weiter.
Vorregistrierung, Registrierung:

Verwendung von Stoffen bzw. Expositionsszenario:
Eine Registrierung umfasst nicht nur den Stoff selbst sondern auch seine Verwendungen.
Verwendungen des Stoffes außerhalb der im Registrieungsdokument gelisteten Verwendungen sind nicht zulässig. Somit müssen alle im Bereich der Kautschukindustrie verwendeten Stoffe auch für diese Verwendung registriert werden.
Der WdK (Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V.) hat dafür das Standard-Expositionsszenario „Verwendung von Stoffen in der Kautschukindustrie“ entwickelt.
Wir verlangen von unseren Lieferanten, dass die "Verwendung" entsprechend diesem Standard-Expositionsszenario bei der Registrierung der für uns relevanten Stoffe zur Anwendung kommt.
Verwendungen, die diesem Standard-Expositionsszenario nicht entsprechen oder über dieses hinausgehen, sollen an uns kommuniziert werden, damit wir diese Information an unsere Lieferanten weiterreichen können. Diese haben dann dafür zu sorgen, dass auch diese neue Anwendung bei der Registrierung genannt wird.
Wer - z.B. aus Gründen der Geheimhaltung - eine solche Information von Kundenseite aus nicht weitergegeben möchte, kann direkt mit der Behörde in Helsinki (EchA) eine eigene Registrierung der betroffenen Stoffe für diese Verendung vorzunehmen.
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